Linerverfahren?
Wir helfen Ihnen!
Linerverfahren
Mit dem Linerverfahren bezeichnet man die grabenlose Rohrsanierung, die zum Erhalt und zur Instandsetzung des Rohr- und Kanalsystems eingesetzt wird, um altersbedingte Schäden oder Risse an diesen Leitungen zu beheben. Der Vorteil: die offene Bauweise entfällt, sodass weder Straßen noch Gehwege aufgebrochen werden müssen. Die Reparaturkosten sind somit wesentlich geringer. Abgesehen davon kommt es während der Arbeit mit dem Linerverfahren nicht annähernd zu dem Verschmutzungsgrad, den man bei einer offenen Bauweise tolerieren müsste. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten der linerbasierten Sanierung wir Ihnen anbieten können, und wie sich die rechtliche Situation für Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen darstellt.
Wie Sie sich vorstellen können, birgt eine Rohr- und Kanalsanierung gegenüber dem Austausch von Rohren enorme Vorteile. Was früher noch mittels Ausgrabungen und Erneuerung saniert wurde, gelingt heute Dank moderner Technologie mit einer qualifizierten Ortung der Leckage und der anschließenden partiellen oder kompletten Beseitigung des Schadens durch zertifizierte Linerverfahren. Dabei ist die Größe der Rohre unerheblich. Die Arbeiten können zudem schnell und effizient durchgeführt werden, ohne dass es zur Belastung der Umwelt oder Natur kommt.
In der Erde verlegte Abwasserrohre sind aufgrund dauerhafter Nutzung einer starken Belastungen ausgesetzt und deshalb in fast 50% aller Fälle beschädigt. Insbesondere Rohre mit kleinem Durchmesser neigen zur Anfälligkeit für Verstopfungen. Als Ursachen kommen Risse, Rohrversätze, Wurzeleinwüchse, sehr häufig Muffenversätze, Korrosionen oder schlicht Ablagerungen in Frage, die nicht mehr abgespült werden können, da sie sich festgesetzt haben.
Bei einem schadhaften Rohr- und Kanalsystem besteht die Gefahr, dass Grundwasser in die Rohre eindringt. Des weiteren kann verschmutzendes Abwasser aus den Rohren in das Erdreich sowie in das Grundwasser dringen. Dies führt zu einer enormen Belastung unserer Kläranlagen, die finanzielle Mehrkosten tragen müssen, um die Abwässer wieder zu reinigen. Das kann wiederum Konsequenzen für Sie als Haus- und Grundstückseigentümer haben, denn gestiegene Kosten der Kommunen und Städte werden in der Regel auf die Bürger umgelegt.
Als Grundstückseigentümer liegt die Verantwortung für den gesetzlich vorgeschriebenen ordentlichen Bau und Betrieb der Abwasserleitungen bei Ihnen. Im Schadensfall bzw. beim Austreten von Stoffen, die das Erdreich oder das Grundwasser gefährden könnten, muss dieser Schaden umgehend vom Eigentümer beseitigt werden. Zum Zwecke einer schnelleren Ortung und Regulierung von Schäden an Abwasserleitungen hat es in den letzten Jahren eine Reihe von Gesetzesänderungen gegeben.
Um das Grundwasser zu schützen, gelten die erlassenen Vorschriften nach § 23 Abs. 1 WHG bundeseinheitlich. Nach dem deutschen Wasserrecht dürfen Stoffe „nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Das Gleiche gilt für das Befördern von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohrleitungen (§ 48 Abs. 2 WHG).
Jede Person, die vorsätzlich oder fahrlässig das Grundwasser in Nordrhein-Westfalen verschmutzt, handelt nach § 161 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW (LWG) ordnungswidrig. Strafbar ist nach § 161 Abs. 3 auch die bewusste Angabe falscher Angaben, um einen Sachverhalt zu seinen Gunsten zu entscheiden. In beiden Fällen droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro (Quelle: Recht NRW; Letzter Aufruf: Dezember 2015).
Beratung
erwünscht?
Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen rund um die Uhr sowohl für eine telefonische als auch schriftliche Beratung zur Verfügung. Ob bei kleineren Verstopfungen im Bad, in der Küche oder beim Bedarf von Sanierungskonzepten: Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!