Zustands-und Funktionsprüfung?

Wir helfen Ihnen!

Gesetzgebung NRW
Die Gesetzgebung schreibt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vor, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasserleitung selbst zu überwachen. Sollte Ihr Grundstück innerhalb der Wasserschutzzone liege, ist eine Zustands-und Funktionsprüfung bis zum 31.12.2020 durchzuführen. Im Internet können Sie einsehen, ob Ihr Grundstück in der Wasserschutzzone liegt.
(www.elwasweb.nrw.de)

Was ist eine Zustands-und Funktionsprüfung?

Die Abwasserleitungen werden auf Schäden und undichte Stellen untersucht. Bei Bestands-Leitungen erfolgt in der Regel eine optische Inspektion per Kamerabefahrung.

Welche Leitungen werden bei einer Zustands-und Funktionsprüfung untersucht?
Alle erdverlegten Schmutz-und Mischwasserleitungen des Grundstücks inkl. Der Schächte und Inspektionsöffnungen werden überprüft.

Die private Abwasserleitung beginnt am öffentlichen Straßenkanal und endet an bzw. unter Ihrem Haus. Der Kanal liegt zum Teil unter der öffentlichen Straße-oder Gehwegflächen und ist auch dort Ihr privates Eigentum!

Warum muss der Eigentümer eine Zustands-und Funktionsprüfung machen lassen?

Unentdeckte Schäden und undichte Leitungen belasten die Umwelt. Austretendes Schmutzwasser kann Verunreinigungen von Boden und Grundwasser zur Folge haben.
Dauerhafte Undichtigkeiten können das Erdreich ausspülen und damit zu Absenkungen der Straßenoberfläche führen. Solch Tagesbrüche stellen eine große Gefährdung z.B. für Fußgängerinnen und Fußgänger dar und bergen in der Beseitigung ein großes finanzielles Risiko für Eigentümerin bzw. Eigentümer. Verstopfte Leitungen können im schlimmsten Fall zu austretendem Abwasser führen und erheblichen Wertverlust mit sich bringen. Vernässungen können Ihr Gebäude in Mitleidenschaft ziehen und die Standsicherheit gefährden. Je nach Versicherungsvertrag sind Zustands-und Funktionsprüfungen sowie ein funktionierender Rückstauschutz Bedingung für die Leistung der Gebäudeversicherung im Schadensfall.

Was ist nach einer Zustands-und Funktionsprüfung zu tun?

Wenn größere Schäden festgestellt wurden, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Mittlere Schäden müssen innerhalb von zehn Jahren behoben werden, kleinere Schäden vorerst nicht. Die Bewertung eines Schadens erfolgt durch einen anerkannten Sachkundigen Prüfer.

Sämtliche Unterlagen, die Sie erhalten, müssen bei der Grundstücksentwässerung der Stadt eingereicht werden. Die Ingenieure der Stadt überprüfen dann die Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Wir beraten Sie gerne über die Zustands- und Funktionsprüfung sowie über die Auswahl eines Sanierungsverfahrens.

Beratung

erwünscht?

Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen rund um die Uhr sowohl für eine telefonische als auch schriftliche Beratung zur Verfügung. Ob bei kleineren Verstopfungen im Bad, in der Küche oder beim Bedarf von Sanierungskonzepten: Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

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