Sachkundigennachweis?

Wir helfen Ihnen!

Sachkundigennachweis
Nach den aktuell gültigen Normen können die ehemals festen Entleerungsintervalle bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die monatliche Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen. Diesen Sachkundigennachweis können wir Ihnen erbringen, da wir das geschulte Personal dafür haben. Unsere Mitarbeiter wissen, wie man Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten entsprechend den rechtlichen und kommunalen Vorschriften und den Anforderungen der DIN EN 858-2 und DIN 1999-100/101 kontrolliert und betreibt. Damit halten Sie die geltenden Vorschriften ein und reduzieren Ihre Entsorgungskosten erheblich.

 

Wer benötigt Sachkundigennachweise?

Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen und öffentliche Einrichtungen, die für den Betrieb, die Kontrolle und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten zuständig sind (zum Beispiel Kfz-Werkstätten, Waschanlagen, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen, metallverarbeitende Betriebe). Unsere zertifizierten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für den Sachkundigennachweis betreffen die folgenden Bereiche:

  • Das Wasserhaushaltsgesetz
  • Die Abwasserverordnung
  • Die Indirekteinleiterverordnung
  • Die Eigenüberwachungsverordnung
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Kommunale Satzungen
  • Das Gewerberecht
  • DIN EN 858
  • DIN 1999-100
  • DIN 1999-101
  • Das Merkblatt DWA-M 167-1 und DWA-M 167-2
  • Die Bauweise und Funktion von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
  • Die Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
  • Das Führen eines Betriebstagebuches
  • Praktisches Arbeiten an einer Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten
  • Der Umgang mit Abwasser und Abwasseraufbereitung

Beratung

erwünscht?

Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen rund um die Uhr sowohl für eine telefonische als auch schriftliche Beratung zur Verfügung. Ob bei kleineren Verstopfungen im Bad, in der Küche oder beim Bedarf von Sanierungskonzepten: Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

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